Mediation in Eigentümergemeinschaften






Eigentum verpflichtet. 
Das ist nicht nur bei einem selbstbewohnten Eigenheim ohne unmittelbare Nachbarn so. Und wo Menschen miteinander leben, gibt es Meinungsverschiedenheiten.







Eine Eigentümergemeinschaft in einem Mehrfamilienhaus oder z.B. einer Reihenhaussiedlung ist lt. Wohnungseigentümergesetzgebung (WEG) verpflichtet, sich um eine ordentliche Verwaltung zu bemühen.
Das kann einer oder auch mehrere Personen der Eigentümer übernehmen. Ein gewählter Verwaltungsbeirat kann als kontollierendes Organ hilfreich sein, denn es geht um die Interessen und Gelder der gesamten Gemeinschaft, die es zu verwalten gilt.

Bei einer umfangreichen Verwaltungsaufgabe (etwa viele Parteien und Eigentümer, Investitionsstau, Sonderumlage geplant, Neugründung einer ETG, unterschiedliche Aufgaben und Abrechnungen, Umsetzung der Teilungserklärung)  macht es Sinn, eine externe professionelle Verwaltung einzustellen.

Mit dem Kauf eines Hauses oder einer Wohnung, ist manch ein Käufer aber hin und wieder überfordert und meint, er/sie hätte den kompletten Wohnblock oder gar Strassenzug gekauft und agiert auch möglicherweise dementsprechend bestimmend. 
Da ist Ärger und Unfriede vorprogrammiert. 

Ein weiteres Problem könnten getroffene Beschlüsse sein, die nicht jedem gefallen und innerhalb einer gesetzlichen Frist von einem oder mehreren Eigentümern angefochten werden dürfen.
Nachteil bei einer Niederlage vor Gericht: die Gesamtkosten sind von dem Eigentümer zu tragen, der klagt und nicht wie oft vermutet, von der gesamten Gemeinschaft.
Zudem dauert ein Verfahren sehr lange, ist sehr teuer und oft zermürbend für die Beteiligten und tut einer Interessengemeinschaft nicht wirklich gut.

Was kann noch zu Unmut in einer Eigentümergemeinschaft (ETG) führen?

Unzufriedenheit mit der Verwaltung ( z.B. Beschlüsse werden nicht umgesetzt, Fachfirmen werden nicht bezahlt, der jährliche Wirtschaftsplan oder die Abrechnung sind mangelhaft...)

Eigentümer untereinander treten sich nur noch mit "gezogenen Waffen" gegenüber und auch bei der jährlichen Eigentümerversammlung (ETV) werden die "Klingen gekreuzt", so dass keine konstruktiven Entscheidungen mehr über das gemeinschaftliche Eigentum getroffen werden können. Ein weiteres Thema ist Grüppchenbildung gegeneinander.
Eine Verwaltung ist mit derartigen Situationen oft überfordert und es ist auch nicht ihre Aufgabe, ständig schlichtend einzugreifen.

Oder Eigentümer haben Stress mit ihren Mietern in einer ETG. Mieter zahlen ihre Miete oder NK nicht oder verhalten sich in irgendeiner Form unangenehm in der Gemeinschaft (laut, müllig, destruktiv)

Häufig ist die MediAtion in solchen Konfliktsituationen die einzige Alternative zum gerichtlichen Rechtsweg, welcher zeitlich und finanziell wesentlich höhere Risiken in sich birgt.
Mediation ist da die kostengünstigere Variante, um eine rasche Konfliktlösung mit Hilfe einer neutralen Person herbeizuführen. Das funktioniert auch ohne faule Kompromisse und führt langfristig zu einem entspannten Verhältnis untereinander.
 


Der Erfolg einer Mediation liegt bei über 90% !



Bei Fragen, Anregungen und Buchung zum Thema, wenden Sie sich gerne an mich 

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© Christina Trautmann
Christina Trautmann, Systemischer Coach, MediAtorin, Mediation, Coaching, Sensorium AG, Familienrecht, Gewaltprävention 

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