Allparteilichkeit





Allparteilichkeit bezeichnet eine Haltung der Bereitschaft zur Identifikation und Parteilichkeit mit allen an einem System oder einem Konflikt beteiligten Personen.[1]



 

Die Allparteilichkeit ist eine Haltung, die ein Moderator (bzw. Konfliktmoderator, Mediator, Schlichter, Coach oder Therapeut) im Rahmen von Konfliktmoderation, Mediation, Schlichtung, systemischer Organisationsberatung, systemischer Therapie oder Familientherapie einnimmt. 


Allparteilichkeit bedeutet dabei konkret, dass Moderatoren „die Anliegen und Erwartungen aller Parteien zu verstehen und das gegenseitige Verstehen zu vermitteln versuchen“ und dadurch „wenn notwendig, den Parteien helfen, ihre Anliegen zu artikulieren und zu begründen“.[2] Die Allparteilichkeit erfordert seitens des Moderators innere Flexibilität, Empathie und die Fähigkeit, eigene Belange zurückzustellen.[1][3]
Das Konzept wurde im US-amerikanischen Raum von Iván Böszörményi-Nagy im Rahmen seiner Arbeit mit Familien entwickelt (engl. multi-directed partiality) und als Grundlage seines Ansatzes der kontextuellen Therapie gefordert.[4] Das Konzept wurde später auch als Grundlage der Mediation hervorgehoben (engl. multipartiality bzw. omnipartiality).
In der Familientherapie und Sozialarbeit wird gegebenenfalls von der Allparteilichkeit oder Neutralität abgewichen und im Sinne des Kindeswohls für das Kind bzw. den Jugendlichen Partei genommen.



Abgrenzung zur Neutralität

 

Die Allparteilichkeit wird von der Neutralität oder Unparteilichkeit unterschieden. Bei der Neutralität oder Unparteilichkeit besteht eine emotionale Distanz[5] und es wird für keine der Parteien Partei ergriffen. Bei der Allparteilichkeit hingegen wird ohne Bevorzugung einer Partei mit jedem der am Konflikt oder System Beteiligten zu gegebenem Zeitpunkt empathisch interagiert.[6] Allparteilichkeit heißt nicht, im Wechsel für die eine und für die andere Seite Partei zu ergreifen.[2] Es gilt jedoch als zulässig, dass ein Mediator (oder einer der Mediatoren innerhalb eines Mediatorenteams) zeitweilig insofern Partei ergreift, als dass er einer der Parteien besondere Unterstützung zukommen lässt.[7] Allparteilichkeit verlangt (distanzierte) Neutralität auf der Sachebene aber keine (distanzierte) Neutralität auf der Beziehungsebene.[8]

Angesichts dessen, dass die Allparteilichkeit eine innere Haltung ist und insofern nur schwer beobachtet und überprüft werden kann, wird in der systemischen Beratung teils mehr auf Neutralität im Sinne der erzielten Wirkung Wert gelegt.[1][9]
Zwischen Neutralität und Allparteilichkeit unterschieden wird auch bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Konfliktbeilegung: Von einem Richter wird Neutralität erwartet, mit Bezug auf einen Schlichter oder Mediator wird hingegen oft das Erfordernis der Allparteilichkeit genannt.

(Quelle Auszüge:Wikipedia)

Nachbarschaftsstreit


 

Es beginnt bei Fußmatten, geht über Zank um den Laubsauger und endet im Hass. Manchmal kann nur noch ein Mediator helfen. Allzu häufig enden die Streitigkeiten unter Nachbarn aber vor Gericht.

 



Mehr als eine halbe Million Gerichtsverfahren zerstrittener Nachbarn finden jedes Jahr in Deutschland statt. Jeder dritte Erwachsene hat hierzulande bereits mindestens einen Nachbarschaftsstreit hinter sich.
Am häufigsten wird der Zwist unter Nachbarn in Deutschland durch ruhestörenden Lärm und Krach ausgelöst. Unter den Top-10-Themen, die zu Klagen führen, folgen missachtete Nachbarschaftspflichten, nervende Gerüche, Haustiere, Unfreundlichkeit, störende Besucher, lästiger Zigarettenrauch und körperliche Freizügigkeit.  
(Quelle Welt)



Nicht gleich vor Gericht ziehen 

 

Die deutschen Zivilgerichte ächzen unter einer immer größeren Fall-Last. Ein Ast der über den Zaun aufs Nachbargrundstück reicht, ein vermeintlich falsch geparktes Auto oder eben Prozesse wegen Nichteinhalten der Ruhezeiten: Gründe für Prozesse unter Nachbarn gibt es zu Hauf. Doch wirklich gewinnen kann in einem solchen Gerichtsvorhaben eigentlich niemand. Kläger und Beklagter investieren viel Geld und Nerven in einen Rechtsstreit und wenn dieser beschieden endlich wird, geht der Verlierer nicht selten mit Revanche-Gedanken aus dem Gerichtssaal. Der nächste Prozess lässt dann oft nicht lange auf sich warten. Ein Klagegrund ist schließlich schnell gefunden.


Mediation als Alternative zum Prozess 

 

Besser ist es, das Nachbarschaftsverhältnis gar nicht erst in diesen Abwärtsstrudel geraten zu lassen. Ein offenes Gespräch im freundlichen Tonfall zur rechten Zeit, kann manch ausufernden Nachbarzwist von vorn herein vermeiden helfen. Und auch wenn gute Worte anfangs scheitern, muss es nicht gleich der Weg zum Anwalt sein.


Gegenseitiges Verständnis hilft beim Lösen von Konflikten 

 

Anders als vor Gericht geht es im Mediationsverfahren nicht darum einen Schuldigen auszumachen, sondern mehr Verständnis für das Gegenüber zu erwecken. Wenn Lärm die Streitursache ist, könne eine Maßnahme beispielsweise darin bestehen, den Lärmverursacher in die Wohnung des Beschwerdeführers einzuladen. Dort erlebe er dann, wie sich die Alltagsgeräusche aus seiner Wohnung für den Nachbarn anhören - und erkennt so oft, dass dieser ihn nicht aus Bösartigkeit ständig mit seinem Ruhebedürfnis nervt, sondern deshalb, weil sich bestimmte Geräusche tatsächlich störend in seine Wohnung übertragen. Die Nachbarn lernen einander kennen und die individuelle Situation des jeweils anderen verstehen. Viele Konflikte können so ohne Gerichtskosten im Einvernehmen gelöst werden.

(Quelle Auszüge: zuhause.de, ots, dpa-tmn)






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Christina Trautmann, Coaching für Schmerzpatienten, Systemischer Coach, MediAtorin, Mediation, Coaching, Sensorium AG  

Mediation und Fristenhemmung bei laufenden Verfahren






Eine Mediation wird idealerweise vor einem Prozess oder Gerichtsverfahren durchgeführt. Dennoch kommt es vor, dass Klagende und Beklagte bzw. Beschuldigte sich während des laufenden Verfahrens für die kostengünstigere und nachhaltigere Variante einer Mediation entscheiden.




Fristenhemmung bei laufenden Verfahren. Es gibt in Deutschland keine mir bekannte Regelung dazu. So müßte dies beim zuständigen Gericht beantragt werden. Bei Güterichtern, allerdings sind diese gerichtsnah und nicht externe Mediatoren, wird die Frist gehemmt. 
In Österreich und in der Schweiz ist man da schon weiter und die Frist wird bei eingetragenen Mediatoren und im laufenden Verfahren gehemmt, wenn dies gewünscht wird.



© Christina Trautmann
Christina Trautmann, Systemischer Coach, MediAtorin, Mediation, Coaching, Sensorium AG