MediAtion - Hintergrund zur gesetzlichen Regelung in Deutschland


Es bewegt sich viel in Sachen Mediation. Es gibt eine sogenannte “Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen“. Danach muss der Gesetzgeber bis Mai 2011 ein Mediationsgesetz schaffen. Die Richtlinie sieht vor, dass dieses Gesetz die folgenden Aspekte regelt:
  • Vertraulichkeit
  • Verjährung
  • Vollstreckbarkeit



Vertraulichkeit

In der Mediationsliteratur gilt die nahezu einhellige Auffassung, dass Mediationen einen vertraulichen Rahmen brauchen. Die Richtlinie sieht vor, dass MediatorInnen nicht als Zeugen benannt werden können, falls auf die Mediation ein Gerichts- oder Schiedsverfahren folgen sollte. Hier soll ein Zeugnisverweigerungsrecht gesetzlich verankert werden. Generell soll der Vertraulichkeitsschutz Standard für jede Mediation werden.


Verjährung

In Mediationsverfahren kann es um Emotionen und Ansprüche, um Menschliches und Sachliches gehen. Immer dann, wenn es auch um Ansprüche geht, die sich z.B. auch vor einem Gericht oder Schiedsgericht einklagen lassen könnten, spielt die Zeit eine Rolle. Ansprüche unterliegen gemäß § 194 BGB grundsätzlich der Verjährung. Verjährung ist der durch den Ablauf einer Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, bestehende Ansprüche durchzusetzen. Beispiel: Der Anspruch auf Zahlung von 10.000.- Euro verjährt am 31. Dezember. Anfang Dezember schlägt eine Konfliktpartei eine Mediation vor und verzögert die Fortsetzung der Mediationstermine über den Jahreswechsel hinaus. Im Januar beruft sich diese Mediationspartei auf die Einrede der Verjährung. Die neue rechtliche Regelung soll hier Abhilfe schaffen. Für die Dauer eines Mediationsverfahrens soll die Verjährungsfrist gehemmt sein.



Vollstreckbarkeit

Aus der Mediationspraxis ist bekannt, dass Menschen, die sich auf eine Win-Win-Lösung geeinigt haben, anschließend die vereinbarten Dinge tun, ohne dass man sie daran erinnern oder durch Maßnahmen wie Gerichtsvollzieher-Unterstützung o.ä. dazu zwingen müsste:
Im Regelfall

  • zahlen sie, was sie versprochen haben.
  • leisten sie, was vereinbart wurde.
  • unterlassen sie, was sie vorher an störenden Aktivitäten unternommen haben.
  •  
Die Notwendigkeit, einen Gerichtsvollzieher damit zu beauftragen, z.B. an die vereinbarten Leistungen zu gelangen, ist nach einer Mediation im Normalfall nicht erforderlich. Ähnlich wie bei einem Gerichtsurteil können Mediationsparteien ab 2011 voraussichtlich nach einer Mediationsvereinbarung Vollstreckungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, falls dies im Einzelfall erforderlich sein sollte. 

Der Wert des Mediationsergebnisses steht damit gesellschaftlich auf gleicher Ebene mit der Entscheidung, die die Richter „Im Namen des Volkes“ treffen.




Mediation und Gerichtsverfahren im Vergleich




Bezüglich des Zeitaufwandes birgt die Mediation deutliche Vorteile gegenüber einem klassischen Gerichtsverfahren, welches bei einer Instanz durchschnittlich drei bis neun Monate, bei einer daraufhin eingelegten Berufung insgesamt ein bis anderthalb Jahre in Anspruch nehmen kann. Die Dauer einer Mediation beläuft sich dagegen je nach Art undUmfang des Konfliktes nur auf wenige Tage

Die Kosten eines Gerichtsverfahrens können schnell unerwartet in die Höhe schießen. Zudem stellt sich erst zum Ausgang des Verfahrens heraus, welche Partei die entstandenen Kosten zu tragen hat. Die Kosten des Verfahrens richten sich nach dem Streitwert.


 
Zum Vergleich können die Kosten dienen, die bei einem Gerichtsprozess anfallen. Hier bietet die Seite Spiegel-Online einen Prozesskostenrechner an.

Einen guten Vergleich zwischen einem Gerichtsverfahren und der Mediation kann man einer Übersicht von Rechtsanwalt Dr. Winfried Grieger aus Essen entnehmen, die auf dem Portal der IHK Essen bereitgestellt wurde.

                                      
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Mediation Erklärvideo



Es geht bei der Mediation nicht um "Ansprüche", die man mit der Macht des Gesetzes durchsetzen will, sondern um möglichst optimale Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten bei dem Versuch, den Konflikt einvernehmlich zu lösen.

Das Denken in Interessen statt Positionen wird bei der Mediation mit verschiedenen Prinzipien verbunden, die es den Parteien ermöglichen, die Bearbeitung des Konflikts selbst in der Hand zu behalten und nicht an Dritte (z.B. Anwälte, Richter) abzugeben

Das Mediationsprozess ist immer ein mehrstufiger Prozeß. 
     1) Aushandeln des Mediationsvertrags als Grundlage für das weitere Vorgehen
2) Erarbeitung der Themenbereiche, Bestandsaufnahme
3) Bearbeitung der Konfliktfelder
4) Einigung, Abschluß einer Vereinbarung
5) Juristische Gestaltung, Beendigung des Prozesses



Im folgenden Erklärvideo gibt die Deutsche Stiftung Mediation einen Überblick was Mediation ist, welche Vorteile das Konfliktlösungsverfahren mit sich bringt und welche Grundsätze gelten.


Kostenrahmen für Coaching und Mediation





Mediation wird in der Regel nach Stundenhonoraren vergütet. In den meisten Fällen werden die Kosten der Mediation zwischen den Konfliktparteien aufgeteilt.


 



Eine Orientierung können die Stundensätze geben, die für Mediation von den Rechtsschutzversicherungen im Privatrechtsschutz getragen werden. Dort wird häufig eine Honorar von 180 €/Stunde genannt.

Einen anderen Orientierungsrahmen für Streitigkeiten im Wirtschaftskontext findet man bei der Hamburger Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte, die gemeinsam von der Handelskammer Hamburg, dem Hamburger Institut für Mediation e.V. und der Rechtsanwaltslkammer Hamburg betrieben wird. Dort steht: "Jeder Mediator kann für die Durchführung des Mediationsverfahrens gemäß der Hamburger Mediationsordnung für Wirtschaftskonflikte ein Stundenhonorar in Höhe von 150 bis 350 Euro bzw. ein Tageshonorar in Höhe von 1200 bis 2800 Euro, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, mit den Parteien vereinbaren."
Am häufigsten bewegen sich Honorare zwischen 150 und 300 €. Bei komplexen Wirtschaftsfällen sind auch schon 500 €/Stunde abgerechnet worden. Dabei ist es unabhängig davon, ob ein Mediator im Quellberuf Psychologe, Kaufmann, Rechtsanwalt oder etwas anderes ist.
Letztlich zählt in der Summe nicht der Stundensatz sondern die Dauer der Mediation und gute Mediatoren können im Zusammenspiel mit den Konfliktparteien mit einer starken Prozesskompetenz wesentlich schneller ein Verfahren abwickeln.

http://www.mediation.de/mediation/mediation-kosten




SENSORIUM AG

Mediation:  €180.- bis  €350.- /Std.

Coaching:   €90.- bis €250.- /Std.  

Die Kosten für Tageshonorare, Einzelcoaching für Mitarbeiter im Betrieb, Moderation Fehlerkonferenzen (Praxis/Klinik) , werden ausgehandelt



Mediation - Grundlagen und Geschichte






Grundlagen

 

Die Mediation in ihrer heutigen Form entwickelte sich aus der Praxis der außergerichtlichen Konfliktregelung. Sie hat dabei Ansätze der Konflikt- und der Verhandlungsforschung, des psychologischen Problemlösens, der Psychotherapie sowie der Systemischen Therapie aufgegriffen. Eingeflossen sind auch Erkenntnisse aus den Fachgebieten Konflikt- und Kommunikationswissenschaft und Humanistische Psychologie, weshalb die Grundlagen des Verfahrens auf unterschiedlichen Quellen ruhen. In Deutschland hat sich das Verfahren seit etwa 1990 zunehmend etabliert und wurde auch empirisch evaluiert.

Die interdisziplinäre Entstehungsgeschichte der Mediation und ihre daraus folgende systematische Stellung zwischen psychosozialen, rechtswissenschaftlichen und verhandlungstheoretischen Ansätzen sowie das weitgehende Fehlen von (gesetzlichen) Vorgaben führen dazu, dass es nur wenige allgemein anerkannte oder gar zwingende Vorgehensweisen in der Mediation gibt.
Wichtigste Grundidee der Mediation ist die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien: Der Mediator ist verantwortlich für den Prozess, die Parteien sind verantwortlich für den Inhalt. Dahinter steht der Gedanke, dass die Beteiligten eines Konflikts selbst am besten wissen, wie dieser zu lösen ist, und vom Mediator lediglich hinsichtlich des Weges dorthin Unterstützung benötigen. Damit grenzt sich die Mediation von der direkten oder indirekten (d.h. durch Boten oder Gesandte ermöglichten) Verhandlung zweier Parteien, vom Schiedsspruch oder anderen Formen der Gerichtsbarkeit und von der Schlichtung ab.

Der Mediator gestaltet das Verfahren unter anderem durch die Vorschläge zur Struktur und durch Fragen, die auf die Klärung von Fakten und auf die Herausarbeitung der Bedürfnisse und Interessen der Parteien zielen. Inwieweit ein Mediator es auch als Teil der Mediatorenrolle betrachtet, inhaltliche Lösungsvorschläge zu machen, und inwieweit der Mediator auch Einzelbesprechungen mit den Parteien (als „Caucus“) durchführt, ist dabei je nach Ausrichtung der Mediation unterschiedlich; im angloamerikanischen Raum wird z. B. zwischen evaluative mediation, facilitative mediation, party-directed mediation und transformative mediation unterschieden.




Geschichte

 

Der lateinische Terminus mediator bezeichnet seit dem 2. Jahrhundert den Mittler "dei et hominum", also zwischen Gott (deus) und Mensch (homo). Diese Rolle fiel im Christentum Jesus zu. In der Spätantike bezeichnete man so auch Personen, die als Fürsprecher für andere auftraten, was sich mit der Figur des Christus als Vermittler zwischen zwei hierarchisch getrennten Welten vertrug. Später wurde auch der Papst und – mit der schleichenden Sakralisierung des Königtums seit dem 10./11. Jahrhundert – der König als mediator cleri et plebis, also zwischen Klerus und Volk bezeichnet. Im Zuge der Sachsenkriege Heinrich IV. wurde der Begriff ganz allgemein auf Friedensstifter ausgedehnt, gleichgültig auf welche Art und Weise der Frieden zustande kam. Seit dem frühen 12. Jahrhundert gibt es Verwendungen des Begriffs, die seiner heutigen Bedeutung nahe kommen: Er wird auf Personen angewandt, die versuchen zwei Streitparteien außergerichtlich miteinander zu versöhnen. Dabei steht die Person im Vordergrund, nicht das mehr oder weniger informelle Verfahren, das damals kaum dokumentiert wurde und daher nur selten überliefert ist.[1] Damit einher geht die fortschreitende funktionale Differenzierung von Rechtssystem einerseits und Vermittlungsverfahren andererseits.[2] Seit dem 13. Jahrhundert wird mit dem Begriff der Mediation die zu einem Schiedsspruch oder Urteil führende Schiedsgerichtsbarkeit bei Konflikten zwischen Mächtigen bezeichnet, die die Defizite der königlichen Gerichtsbarkeit ausgleichen sollte.[3]
Eine Urform der Mediation betrifft die Vermittlung der Schamanen und Priester im Kontakt mit der übermächtigen Götter- oder Geisterwelt. Das Christentum setzt auf Begriffe wie Schuld, Vergebung und Versöhnung, und zwar auf der Ebene der Gemeinde ebenso wie in ethnischen Konflikten und bei großen politischen Umbrüchen.[4]

Zur Vorgeschichte der Mediation gehört auch die alte Tradition der von angesehenen Dritten vermittelten Streitbeilegung zwischen zum Streite mächtigen Akteuren, ohne dass diese explizit als Mediation bezeichnet wurde. Beispiel dafür ist die Versöhnung zwischen einem Herrscher und einem Rivalen oder Aufrührer, zum Tode Verurteilten oder Verstoßenen durch Fürsprache etwa eines Bischofs, wie sie für die Merowingerzeit dokumentiert ist.[5] In vorstaatlichen Zeiten stellte insbesondere die Abwendung von Blutrache zwischen benachbarten Clans durch Bußzahlung eine kollektive Vorform des heutigen individuellen Täter-Opfer-Ausgleichs dar. Auch das späte Mittelalter sah zur Abwendung der damals vorherrschenden Todes- und Körperstrafen Sühneverträge vor.
Mit dem Erstarken der formellen Gerichtsbarkeit, der Begrenzung willkürlicher Herrschaftspraktiken und der zunehmenden Fähigkeit der Zentralgewalten zur Durchsetzung von Gerichtsurteilen ging die Bedeutung dieser frühen Vorläufer der Mediation zurück,[6] um in Phasen der Schwächung der Zentralgewalten wieder zuzunehmen. So wirkten die Päpste in Ermangelung weltlicher Machtmittel weiterhin oft als Mediatoren.

Im Zuge des Rückgangs staatlicher Regulierungsaktivitäten, aber auch in den nicht gesetzlich regulierten Bereichen der internationalen Handels- usw. -beziehungen nehmen heute Konfliktlösungen durch Mediation zu. Der Mediator übernimmt in der säkularen Zivilgesellschaft also Teilaufgaben alter sozialer Rollen.[7]

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Mediation

Mediation - Was ist das ?







Mediation = "Vermittlung"  -  als eine Möglichkeit, Konflikte friedlich zu lösen, hat eine lange Tradition, in unterschiedlichen Kulturen und sozialen Zusammenhängen. 
Mediation ist kein Hokus Pokus und hat auch nichts mit Esoterik zu tun !


Mediation in dem Sinne, wie sie heute verstanden wird, wurde Anfang der siebziger Jahre in den USA entwickelt.
Anwälte begannen, Alternativen zum Rechtsstreit zu entwickeln. Im Jahr 1973 wurde erstmals auch von den Gerichten neue Wege beschritten. Dort wurde den Eltern die Möglichkeit gegeben, eigenverantwortlich eine Lösung für ihren Konflikt zu finden. Da dieses Experiment eine sehr hohe Erfolgsquote aufwies, gingen 1976 die Gerichte in Los Angeles und San Francisco dazu über, alle streitigen Sorge- und Besuchsrechtssachen an die "Conciliation Courts" zu überweisen.
In den letzten Jahren taucht das Stichwort Mediation auch bei uns immer häufiger auf, sowohl in der öffentlichen Diskussion, als auch in Fachzeitschriften und Literatur.



Was bedeutet Mediation?

Was Mediation überhaupt ist, ihre Zielsetzung, ihre Möglichkeiten, ist vielen unklar.
In der Mediation geht es um kostengünstige und rechtsverbindliche Möglichkeiten, eigene dauerhafte Lösungen zwischen den Konfliktparteien zu finden.
Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktbearbeitungsverfahren, in dem die Konfliktpartner mit Unterstützung eines Mediators gemeinsame, aufeinander bezogene Entscheidungen treffen.
Am Ende steht dann im Erfolgsfall ein (rechtsverbindlicher) Vertrag zwischen den beiden Parteien.
In Deutschland nahm man erst Anfang der 80er Jahre von Mediation überhaupt Notiz.


Im Jahr 1991 bot der Deutsche Familiengerichtstag eine Arbeitsgruppe zur Mediation an. Das Cochemer Modell ist ein seit Anfang der 90er Jahren bestehendes Arbeitsmodell eines Arbeitskreises des Cochemer Familiengerichts.. Im Jahr 1992 wurde der erste große Zusammenschluß von Mediatoren, die Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation gegründet. Auch in anderen Bereichen in Wirtschaft und Arbeitswelt setzte sich Mediation unter Fachleuten immer mehr durch.
Das in Niedersachsen 2002 begonnene Projekt „Gerichtsnahe Mediation“ ist in seiner Größenordnung bundesweit einmalig.
2004 trat das Östereichische Zivilrechts-Mediations-Gestz in Kraft, in Hessen startet ein Mediationsprojekt an den Verwaltungsgerichten.In Brüssel entwickelt die Eu-Kommission im gleichen Jahr den Verhaltens-Kodex für Mediation (European Code of Conduct for mediators) und die Projektgruppe Mediation an den Berliner Gerichten wird eingerichtet mit dem Ziel, an den Berliner Zivilgerichten Mediationsverfahren zur Entlastung der Gerichte durchzuführen.
Nach Österreich in 2004 gibt es in Deutschland seit 2012 ein Mediatorengesetz




Verfahrensweise einer Mediation

Es geht bei der Mediation nicht um "Ansprüche", die man mit der Macht des Gesetzes durchsetzen will, sondern um möglichst optimale Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten bei dem Versuch, den Konflikt einvernehmlich zu lösen.

Das Denken in Interessen statt Positionen wird bei der Mediation mit verschiedenen Prinzipien verbunden, die es den Parteien ermöglichen, die Bearbeitung des Konflikts selbst in der Hand zu behalten und nicht an Dritte (z.B. Anwälte, Richter) abzugeben
Das Mediationsprozess ist immer ein mehrstufiger Prozeß. 
     1) Aushandeln des Mediationsvertrags als Grundlage für das weitere Vorgehen
2) Erarbeitung der Themenbereiche, Bestandsaufnahme
3) Bearbeitung der Konfliktfelder
4) Einigung, Abschluß einer Vereinbarung
5) Juristische Gestaltung, Beendigung des Prozesses




Ist ein Mediationsverfahren auch für mich interessant?

Häufig ist die MediAtion in familiären und betrieblichen Konfliktsituationen die einzige Alternative zum gerichtlichen Rechtsweg, welcher zeitlich und finanziell höhere Risiken in sich birgt.
Es handelt sich um eine Methode der Konfliktbearbeitung. Mediation ist konstruktive Konfliktlösung mit Hilfe einer neutralen, dritten Person, bei der es keine Verlierer gibt und die streitenden Parteien im konstruktiven Gespräch nur gewinnen können. Es geht um Einsicht und nicht um Rechthaberei.

Der Erfolg einer Mediation liegt bei über 90% !

Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass Konfliktpartner fähig sind, die für sie akzeptable Lösung gemeinsam zu finden.Dazu brauchen die meisten Menschen in Konfliktsituationen Unterstützung in der Person eines Mediators, einer Mediatorin. Sie übernehmen diese Aufgabe - ohne dabei Vorschläge zu machen, Verurteilungen auszusprechen oder Partei zu ergreifen.

Mediation ist keine Schlichtung ! (Außer Arbitration) 
 
Ein Mediator hat auch keine Lösungen parat, sondern sorgt in einen transparent strukturierten, moderierten Ablauf für die Erarbeitung einer langfristig tragfähigen Lösung des Konfliktes, an dessen Ende eine rechtsverbindliche Vereinbarung stehen kann.
Die Einsatzmöglichkeiten eines Mediationsverfahres sind vielfältig.






In welchen Fällen ist eine Mediation geeignet?

Familien MediAtion
Streitigkeiten innerhalb des Familienverbandes…

Scheidungs MediAtion
Regelungen zu Unterhalts- und Sorgerechtsfragen…

Nachbarschafts MediAtion
Lösung bei Auseinandersetzungen und schwelenden Konflikten in der Nachbarschaft…

Erbschafts MediAtion
Erarbeitung eines einvernehmlichen Konzeptes bei strittigen oder ungeklärten Erbschaftsverhältnissen…

Wirtschafts MediAtion
Teamkonflikte, Umstrukturierungskonflikte in Unternehmen, Tarifstreitigkeiten…

MediAtion im öffentlichen Bereich
An- und Umsiedlung, Bauverfahren…

Schul MediAtion
Ausbildung von Schülern zu Konfliktlotsen, Klärung des sozialen Klimas der Schule, Gewaltprävention…

Gerichts MediAtion
Bundesweite Modell- und Pilotprojekte laufen erfolgreich und sind auf die Konflikte beschränkt, die sich bereits vor Gericht befinden.

Täter-Opfer-Ausgleich
Schadenswiedergutmachung/Regulierung…





Im Rahmen der Schulmediation bietet die Sensorium AG  Mediativ - Gewaltpräventive Seminare und Coaching für Kinder und Jugendliche.
Es werden insbesondere Familien, Kindergärten, Schulen, Vereine und Jugendeinrichtungen angesprochen. Im Fokus steht die Mobbing - und Bullying (simple, grobe Kindervariante des Mobbing) – Prophylaxe
Vermittlung und Aufbau von Zivilcourage und die Möglichkeit auch "NEIN" sagen zu können. Ziel ist die Förderung der sozialen Kompetenz, das Erlernen von defensiv verbalen und körperlichen Ausdrucksmöglichkeiten - Selbstbewusstsein ohne Selbstüberschätzung! Konflikte lösen mit Verstand und Verständnis! Unabdingbar, wenn der größte Teil des Tages im sozialen Gefüge von Kindergarten und Schule verbracht wird.


Immer mehr Menschen, nicht nur in den Führungsetagen, Politik und Wirtschaft suchen sich für eine zeitlang bei Problemen die Begleitung eines Systemischen Coaches und zur Konfliktlösung, die eines Mediators.
Die Sensorium AG  bietet Ihnen,  Mediation und Coaching in Berufs – und Alltagsfragen.
Systemisches Job/Alltags- Coaching wird überwiegend von Personen mit Überforderungen im Berufsalltag und familiären Schwierigkeiten und Veränderungen, in Anspruch genommen. Dies kann zur kurzfristigen Krisenintervention bei auftretenden neuen schwierigen Lebenssituationen erforderlich sein. Unsicherheiten im Verhalten bei Mobbing, familiären belastenden Situationen in Krankheitsfällen, durch Stress oder anderen Lebensumbrüchen.
Gefördert werden individuelle Stärken und Fähigkeiten, ohne Optimierungswahn. Hilfe zur Selbsthilfe. Manchmal sieht man auch den Wald vor lauter Bäumen nicht. Ein Blick von außen ist manchmal hilfreich, um prekäre Situationen zu meistern.


                                        
                                       


© Christina Trautmann
Christina Trautmann, Systemischer Coach, MediAtorin, Mediation, Coaching, Sensorium AG, Familienrecht, Gewaltprävention                                   

Was muss eine gute Mediatorin mitbringen? Botschafterin Heidi Tagliavini erzählt


Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur kooperativen Bearbeitung von Konflikten.
Ziel ist eine für die Beteiligten befriedigende Lösung, die die Zukunft gestaltet.

Diese Lösung wird von den Konfliktpartnern gemeinsam und eigenverantwortlich erarbeitet.
Die Mediatorin bzw. der Mediator organisiert den Prozess und steuert dessen Verlauf, hat jedoch keine Entscheidungsbefugnis.









Der Mediator/ Die Mediatorin

 

Verfügt über eine fundierte Ausbildung, Fähigkeiten im kommunikativen, sozialen Bereich und zum systemischen Denken.



Ist objektiv, unparteiisch, unterliegt der Schweigepflicht und versteht sich als Konfliktlotse, baut Brücken zwischen den Parteien.



Spricht kein Urteil und berät auch nicht juristisch, außer Arbitration (Sonderform der Mediation)
Ansatz der Mediation ist die Erkenntnis, dass Anlage und Entfaltung von Konflikten, wie auch das Lösungspotential in den Beteiligen liegt.



Gibt die Struktur des Mediationsverfahrens in einem standardisierten europäischen Modell vor.
Moderiert und steuert somit den kommunikativen Ablauf zwischen den Parteien.



Versucht Konflikte und Bedürfnisse herauszuarbeiten und ist bemüht die Hintergründe und Interessen für die Konfliktparteien nachvollziehbar zu machen.



Durch professionelle Unterstützung und Moderation wird ein lösungsorientierter Prozessablauf gewährleistet und ein konstruktiver Dialog gefördert. Auf Wunsch auch in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt, Notar und Gericht.



Verfasst die Abschlussvereinbarung nach erfolgreicher Mediation.



   
© Christina Trautmann Christina Trautmann, Systemischer Coach, MediAtorin, Mediation, Coaching, Sensorium AG, Familienrecht, Gewaltprävention